Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Nur wer ein Gehalt jenseits der Versicherungspflichtgrenze bezieht, Beamter oder selbständig ist, der kann in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln. Sie finanziert sich nach dem „Kapitaldeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu reduzieren, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt.
Für die PKV spricht die bessere medizinische Versorgung.